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Firmenwagen: So funktioniert die 1%-Regelung

2 Min. Lesezeit

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die 1%-Regelung einfach erklärt.

Update März 2026: Die Bruttolistenpreis-Grenze für die begünstigte 0,25-%-Regelung bei E-Autos wurde seit Juli 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Die Angaben im Artikel wurden entsprechend aktualisiert.

Was ist die 1%-Regelung?

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung:

Monatlicher geldwerter Vorteil = 1% des Bruttolistenpreises

Der Bruttolistenpreis ist der unverbindliche Neupreis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis oder Alter des Fahrzeugs.

Rechenbeispiel

FahrzeugBruttolistenpreisGeldwerter Vorteil/Monat
VW Golf35.000 €350 €
BMW 3er50.000 €500 €
Mercedes E-Klasse65.000 €650 €

Dieser Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Fahrten Wohnung–Arbeit

Zusätzlich zur 1%-Regelung werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert.

Bei 25 km Entfernung und 50.000 € Listenpreis: 50.000 × 0,03% × 25 = 375 €/Monat zusätzlich.

E-Autos: Nur 0,25% bzw. 0,5%

Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze:

  • Reine E-Autos (Listenpreis ≤ 100.000 €): 0,25% statt 1%
  • Reine E-Autos (Listenpreis > 100.000 €): 0,5%
  • Plug-in-Hybride (mind. 80 km Reichweite): 0,5%

Ein E-Auto mit 40.000 € Listenpreis kostet nur 100 €/Monat geldwerten Vorteil – statt 400 € bei einem Verbrenner.

Alternative: Fahrtenbuch

Wer wenig privat fährt, kann mit einem Fahrtenbuch günstiger fahren. Allerdings muss es lückenlos und zeitnah geführt werden – das Finanzamt prüft streng.

Mehr dazu: Firmenwagen versteuern

#2025#firmenwagen#geldwerter-vorteil#dienstwagen