Update März 2026: Die Bruttolistenpreis-Grenze für die begünstigte 0,25-%-Regelung bei E-Autos wurde seit Juli 2025 von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Die Angaben im Artikel wurden entsprechend aktualisiert.
Was ist die 1%-Regelung?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die einfachste Methode ist die 1%-Regelung:
Monatlicher geldwerter Vorteil = 1% des Bruttolistenpreises
Der Bruttolistenpreis ist der unverbindliche Neupreis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis oder Alter des Fahrzeugs.
Rechenbeispiel
| Fahrzeug | Bruttolistenpreis | Geldwerter Vorteil/Monat |
|---|---|---|
| VW Golf | 35.000 € | 350 € |
| BMW 3er | 50.000 € | 500 € |
| Mercedes E-Klasse | 65.000 € | 650 € |
Dieser Betrag wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Fahrten Wohnung–Arbeit
Zusätzlich zur 1%-Regelung werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer versteuert.
Bei 25 km Entfernung und 50.000 € Listenpreis: 50.000 × 0,03% × 25 = 375 €/Monat zusätzlich.
E-Autos: Nur 0,25% bzw. 0,5%
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten reduzierte Sätze:
- Reine E-Autos (Listenpreis ≤ 100.000 €): 0,25% statt 1%
- Reine E-Autos (Listenpreis > 100.000 €): 0,5%
- Plug-in-Hybride (mind. 80 km Reichweite): 0,5%
Ein E-Auto mit 40.000 € Listenpreis kostet nur 100 €/Monat geldwerten Vorteil – statt 400 € bei einem Verbrenner.
Alternative: Fahrtenbuch
Wer wenig privat fährt, kann mit einem Fahrtenbuch günstiger fahren. Allerdings muss es lückenlos und zeitnah geführt werden – das Finanzamt prüft streng.
Mehr dazu: Firmenwagen versteuern