Update März 2026: Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 €/Monat (durch den neuen Mindestlohn von 13,90 €/Stunde). Der Übergangsbereich (Midijob) läuft damit von 603,01 € bis 2.000 €. Die Obergrenze bleibt unverändert. Mindestlohn 2026 →
Übergangsbereich 2025: 538,01 € bis 2.000 €
Wer zwischen der Minijob-Grenze (538 €) und 2.000 € brutto verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone). Der Vorteil: Die Sozialversicherungsbeiträge steigen nur langsam an.
So funktioniert der Übergangsbereich
Im Übergangsbereich wird nicht das tatsächliche Brutto für die SV-Berechnung herangezogen, sondern ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt. Die Formel sorgt dafür, dass:
- Bei 538,01 € fast keine SV-Beiträge anfallen
- Die Beiträge gleitend ansteigen
- Ab 2.000 € die normalen Beitragssätze gelten
Rechenbeispiel
| Brutto | SV-Beiträge (normal) | SV-Beiträge (Midijob) | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 800 € | ca. 160 € | ca. 80 € | ca. 80 € |
| 1.200 € | ca. 240 € | ca. 180 € | ca. 60 € |
| 1.600 € | ca. 320 € | ca. 280 € | ca. 40 € |
| 2.000 € | ca. 400 € | ca. 400 € | 0 € |
Wichtig: Volle Rentenansprüche
Trotz reduzierter Beiträge erwerben Midijobber volle Rentenansprüche – als hätten sie die normalen Beiträge gezahlt. Das ist ein großer Vorteil gegenüber dem Minijob.
Mehr dazu: Minijob & Midijob erklärt
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