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Midijob-Grenze 2025: Was im Übergangsbereich gilt

Die Midijob-Grenze liegt 2025 bei 2.000 €. Wer im Übergangsbereich verdient, spart bei den Sozialabgaben.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

15.07.2025

Update März 2026: Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 €/Monat (durch den neuen Mindestlohn von 13,90 €/Stunde). Der Übergangsbereich (Midijob) läuft damit von 603,01 € bis 2.000 €. Die Obergrenze bleibt unverändert. Mindestlohn 2026 →

Übergangsbereich 2025: 538,01 € bis 2.000 €

Wer zwischen der Minijob-Grenze (538 €) und 2.000 € brutto verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone). Der Vorteil: Die Sozialversicherungsbeiträge steigen nur langsam an.

So funktioniert der Übergangsbereich

Im Übergangsbereich wird nicht das tatsächliche Brutto für die SV-Berechnung herangezogen, sondern ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt. Die Formel sorgt dafür, dass:

  • Bei 538,01 € fast keine SV-Beiträge anfallen
  • Die Beiträge gleitend ansteigen
  • Ab 2.000 € die normalen Beitragssätze gelten

Rechenbeispiel

BruttoSV-Beiträge (normal)SV-Beiträge (Midijob)Ersparnis
800 €ca. 160 €ca. 80 €ca. 80 €
1.200 €ca. 240 €ca. 180 €ca. 60 €
1.600 €ca. 320 €ca. 280 €ca. 40 €
2.000 €ca. 400 €ca. 400 €0 €

Wichtig: Volle Rentenansprüche

Trotz reduzierter Beiträge erwerben Midijobber volle Rentenansprüche – als hätten sie die normalen Beiträge gezahlt. Das ist ein großer Vorteil gegenüber dem Minijob.

Mehr dazu: Minijob & Midijob erklärt

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