Neue BBG ab Januar 2026
Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 beschlossen:
| Versicherung | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| KV/PV (Monat) | 5.512,50 € | 5.812,50 € | +300 € |
| RV/AV (Monat) | 8.050 € | 8.450 € | +400 € |
Bundeseinheitliche RV/AV-Grenze bleibt
Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung ist bereits seit 2025 entfallen. Der einheitliche Wert steigt 2026 auf 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr).
Wer ist betroffen?
- KV/PV: Wer zwischen 5.512 € und 5.812 € brutto verdient, zahlt ab Januar 2026 mehr Kranken- und Pflegeversicherung
- RV/AV: Wer zwischen 8.050 € und 8.450 € brutto verdient, zahlt mehr Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Gutverdiener über der alten BBG: Höhere Sozialabgaben, aber auch höhere Rentenansprüche
Rechenbeispiel: 7.000 € Brutto
Bei 7.000 € Brutto ändert sich bei der RV/AV nichts – Sie lagen schon 2025 unter der BBG. Aber bei der KV/PV zahlen Sie auf die vollen 5.812,50 € statt nur 5.512,50 €.
Mehrbelastung KV/PV: ca. 33 €/Monat (AN-Anteil, kinderlos: 11,15 % auf 300 € mehr Bemessungsbasis)
Tipp: Berechnen Sie Ihre persönliche Auswirkung mit dem Brutto-Netto-Rechner.
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