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Sozialversicherung 1 Min. Lesezeit Stand:

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 beschlossen: Das kommt auf Gutverdiener zu

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 stehen fest. Erstmals gelten einheitliche Werte für Ost und West.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

20.11.2025

Neue BBG ab Januar 2026

Das Bundeskabinett hat die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 beschlossen:

Versicherung20252026Änderung
KV/PV (Monat)5.512,50 €5.812,50 €+300 €
RV/AV (Monat)8.050 €8.450 €+400 €

Bundeseinheitliche RV/AV-Grenze bleibt

Die Unterscheidung zwischen Ost und West bei der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung ist bereits seit 2025 entfallen. Der einheitliche Wert steigt 2026 auf 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr).

Wer ist betroffen?

  • KV/PV: Wer zwischen 5.512 € und 5.812 € brutto verdient, zahlt ab Januar 2026 mehr Kranken- und Pflegeversicherung
  • RV/AV: Wer zwischen 8.050 € und 8.450 € brutto verdient, zahlt mehr Renten- und Arbeitslosenversicherung
  • Gutverdiener über der alten BBG: Höhere Sozialabgaben, aber auch höhere Rentenansprüche

Rechenbeispiel: 7.000 € Brutto

Bei 7.000 € Brutto ändert sich bei der RV/AV nichts – Sie lagen schon 2025 unter der BBG. Aber bei der KV/PV zahlen Sie auf die vollen 5.812,50 € statt nur 5.512,50 €.

Mehrbelastung KV/PV: ca. 33 €/Monat (AN-Anteil, kinderlos: 11,15 % auf 300 € mehr Bemessungsbasis)

Tipp: Berechnen Sie Ihre persönliche Auswirkung mit dem Brutto-Netto-Rechner.

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