Was ist die Vorsorgepauschale?
Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt – ein Betrag, der deine Beiträge zur Sozialversicherung steuerlich abbildet. Damit wirst du schon im laufenden Jahr entlastet und musst nicht erst auf die Steuererklärung warten.
Bisher bestand die Vorsorgepauschale aus Pauschalbeträgen für:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
Das Problem: Die bisherigen Pauschalwerte hatten oft wenig mit den tatsächlichen Beiträgen zu tun. Es gab eine Mindestvorsorgepauschale von 12 % des Bruttolohns (max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) – auch wenn die realen Beiträge deutlich niedriger waren.
Was sich seit Januar 2026 geändert hat
Die Lohnsteuerberechnung wurde grundlegend modernisiert. Die drei wichtigsten Änderungen:
1. Mindestvorsorgepauschale entfällt
Die bisherige Mindestpauschale von 12 % gibt es nicht mehr. Stattdessen werden ausschließlich die tatsächlichen Versicherungsbeiträge berücksichtigt – ermittelt aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
2. Echte Beiträge statt Pauschalwerte
Der Prozess läuft jetzt digital:
- Deine Versicherung meldet die relevanten Beiträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Das BZSt stellt die Daten dem Arbeitgeber zum digitalen Abruf bereit
- Der Arbeitgeber berücksichtigt die tatsächlichen Werte bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung
Papierbescheinigungen und pauschale Schätzungen gehören damit der Vergangenheit an.
3. Arbeitslosenversicherung erstmals einbezogen
Neu ist ein vierter Teilbetrag: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließen ab 2026 erstmals in die Vorsorgepauschale ein. Voraussetzung: Die Summe aus diesem und den anderen Teilbeträgen (Kranken- und Pflegeversicherung) darf 1.900 € nicht übersteigen (Steuerklassen I bis V).
Wer profitiert – und wer nicht?
Die Auswirkungen sind individuell sehr unterschiedlich:
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| Privat Versicherte mit hohen Beiträgen | Eher mehr Netto – tatsächliche Beiträge höher als alte Pauschale |
| Gutverdienende mit hohen SV-Beiträgen | Eher mehr Netto – genauere Anrechnung |
| Geringverdiener mit niedrigen Beiträgen | Eher weniger Netto – alte Mindestpauschale war günstiger |
| Bisher von Mindestpauschale profitiert | Weniger Netto – der künstlich hohe Abzug entfällt |
| Gesetzlich Versicherte im Mittelfeld | Kaum Veränderung – alter und neuer Betrag ähnlich |
Was sich für privat Versicherte ändert
Die größte Umstellung betrifft privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer. Bisher konnten sie eine pauschale Mindestvorsorgepauschale ansetzen. Ab 2026 werden stattdessen die tatsächlichen Basisbeiträge berücksichtigt – automatisch über die ELStAM.
Das kann ein Vorteil sein: Wer hohe PKV-Beiträge zahlt, bekommt jetzt eine höhere Vorsorgepauschale und damit weniger Lohnsteuerabzug. Wer dagegen einen günstigen PKV-Tarif hat, könnte schlechter fahren als mit der alten Mindestpauschale.
Feintuning bei der Pflegeversicherung
Auch bei gesetzlich Versicherten gibt es Anpassungen im Detail:
- Zuschlag für Kinderlose: Der Beitragszuschlag von 0,6 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung wird jetzt korrekt berücksichtigt
- Abschläge für Kinder: 0,25 Prozentpunkte je Kind (ab dem zweiten bis zum fünften Kind) fließen ebenfalls ein
Das bedeutet: Eltern mit mehreren Kindern profitieren von einer genaueren Berechnung, während Kinderlose etwas höher belastet werden können.
Was du jetzt tun solltest
- Lohnabrechnung Januar/Februar prüfen: Vergleiche die neue Abrechnung mit Dezember 2025. Fällt der Nettobetrag auf oder stimmt etwas nicht? Frag in der Personalabteilung nach
- Netto-Veränderung nachrechnen: Nutze den Brutto-Netto-Rechner, um dein neues Nettogehalt mit den aktuellen Werten zu berechnen
- ELStAM-Daten kontrollieren: Prüfe über Mein ELSTER, ob deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale korrekt sind – falsche Daten können zu falschen Abzügen führen
- Gehaltsabrechnung verstehen: Wenn neue Posten oder veränderte Beträge auftauchen, hilft der Leitfaden zur Gehaltsabrechnung beim Entschlüsseln
- Steuererklärung nutzen: Sollte die neue Berechnung zu deinem Nachteil ausfallen, gleicht die Steuererklärung das aus – dort werden immer die tatsächlichen Werte angesetzt
Fazit
Die neue Vorsorgepauschale ist ein überfälliger Schritt zur Modernisierung der Lohnsteuerberechnung. Statt pauschaler Schätzungen zählen ab 2026 die echten Versicherungsbeiträge – das ist gerechter, aber nicht für jeden ein Vorteil. Wer seine Lohnabrechnung im Januar und Februar aufmerksam geprüft hat, weiß bereits, wie sich die Änderung auswirkt. Alle anderen sollten das jetzt nachholen.
Mehr dazu: Brutto-Netto-Rechner | Gehaltsabrechnung verstehen | Was ändert sich 2026?