Nettogehalt berechnen
Steuerliche Angaben
Schritt 2Krankenversicherung
Schritt 3Gesetzlich: 14,6 % Grundbeitrag paritätisch geteilt, Zusatzbeitrag hälftig. Pflegeversicherung inkl. 0,6 % Kinderlos-Zuschlag.
Sonderzahlungen jährlich
OptionalAbzüge im Blick
Diese Posten gehen vom Brutto ab
Lohnsteuer
0–45 %Solidaritätszuschlag
5,5 %Kirchensteuer
8–9 %Rentenversicherung
9,3 %Krankenversicherung
7,3 % + ZusatzPflege- & Arbeitslosenvers.
1,8 % / 1,3 %Abkürzungen auf der Abrechnung
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Das Bruttogehalt ist die vereinbarte Summe im Arbeitsvertrag. Netto ist, was nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen auf dem Konto landet.
Welche Steuerklasse habe ich?
Klasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Verheiratete wählen zwischen III/V (unterschiedliche Einkommen) und IV/IV (ähnliche Einkommen). Klasse VI greift beim Zweit- oder Nebenjob ohne Freibeträge.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen darüber wird nicht mehr herangezogen. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie bei 5.812,50 € monatlich, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bundeseinheitlich bei 8.450 €.
Warum zahle ich Kirchensteuer?
Kirchensteuer wird erhoben, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 % der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 %. Durch einen Kirchenaustritt entfällt sie ab dem Folgemonat.
Was bedeutet der Kinderlos-Zuschlag?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 %, den der Arbeitnehmer vollständig trägt. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 Prozentpunkte pro Kind, maximal um einen Punkt. In Sachsen gilt eine Sonderregel: der Arbeitnehmer zahlt 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %.
Warum weicht mein echtes Netto ab?
Dieser Rechner liefert eine gute Schätzung. Abweichungen entstehen durch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Sachbezüge wie einen Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge, Einmalzahlungen und den individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Für eine verbindliche Berechnung wende dich an deinen Arbeitgeber oder Steuerberater.
Gilt der Rechner auch für Selbstständige?
Nein, er ist für Arbeitnehmer gedacht. Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer-Vorauszahlungen, haben andere Krankenversicherungsbeiträge, keine Arbeitslosenversicherung und in der Regel keine automatische Rentenversicherungspflicht.