Gehalt A
Netto 2.066,67 €
Gehalt B
Netto 2.348,58 €
Warum die Differenz kleiner ausfällt als gedacht
Sozialabgaben
21 %
Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung greifen mit rund einem Fünftel auf jeden zusätzlichen Euro zu – bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
Grenzsteuersatz
14 – 42 %
Auf den Mehrbetrag wird nicht der Durchschnittssatz angewandt, sondern der höhere Satz der erreichten Tarifzone.
Was übrig bleibt
56,4 %
So viel von der Brutto-Differenz kommt bei diesem Vergleich tatsächlich auf dem Konto an.
Warum bleibt von der Brutto-Differenz nur die Hälfte übrig?
Weil jeder zusätzliche Euro mit dem Grenzsteuersatz belastet wird, nicht mit dem Durchschnittssteuersatz. Dazu kommen Sozialabgaben von rund 21 Prozent. Bei 500 Euro mehr Brutto bleiben deshalb typischerweise 280 bis 290 Euro netto.
Ab wann bleibt mehr von einer Erhöhung übrig?
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen. Für Kranken- und Pflegeversicherung liegt sie 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro. Wer darüber verdient, zahlt auf den Mehrbetrag keine weiteren Beiträge – nur noch Steuern.
Gilt der Vergleich auch für Verheiratete?
Der Rechner arbeitet mit Steuerklasse I und gesetzlicher Versicherung. Für andere Steuerklassen nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner oder den Steuerklassen-Vergleich – dort lässt sich die Klasse frei wählen.
Ist ein höheres Brutto immer besser?
Netto ja, aber nicht jeder Euro wiegt gleich. Sachbezüge, Zuschüsse zur Altersvorsorge oder ein Jobticket sind steuerlich oft günstiger als dieselbe Summe als Bruttogehalt. Ein Vergleich lohnt deshalb auch über das Brutto hinaus.