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Für alle Jahre gleich angesetzt
Ab dem 2. Kind sinkt der PV-Beitrag
Netto-Entwicklung im Vergleich
Änderungen im Detail
| Jahr | Grundfreibetrag | RV | AV | KV inkl. Zusatz | PV | BBG KV/PV | BBG RV/AV | Netto |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 9.408,00 € | 18,60 % | 2,40 % | 15,70 % | 3,05 % | 4.687,50 € | 6.900,00 € | 2.270 € |
| 2021 | 9.744,00 € | 18,60 % | 2,40 % | 15,90 % | 3,05 % | 4.837,50 € | 7.100,00 € | 2.303 € |
| 2022 | 10.347,00 € | 18,60 % | 2,40 % | 15,90 % | 3,05 % | 4.837,50 € | 7.050,00 € | 2.321 € |
| 2023 | 10.908,00 € | 18,60 % | 2,60 % | 16,20 % | 3,05 % | 4.987,50 € | 7.300,00 € | 2.329 € |
| 2024 | 11.784,00 € | 18,60 % | 2,60 % | 16,30 % | 3,40 % | 5.175,00 € | 7.550,00 € | 2.349 € |
| 2025 | 12.096,00 € | 18,60 % | 2,60 % | 17,10 % | 3,60 % | 5.512,50 € | 8.050,00 € | 2.346 € |
| 2026 | 12.348,00 € | 18,60 % | 2,60 % | 17,50 % | 3,60 % | 5.812,50 € | 8.450,00 € | 2.349 € |
Zur Methodik: Jedes Jahr rechnet mit seinem eigenen Recht – Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Werbungskostenpauschale, Freigrenze des Solidaritätszuschlags und der vollständige Einkommensteuertarif nach § 32a Abs. 1 EStG mit den Zonengrenzen und Koeffizienten des Jahres. Für 2022 und 2024 gelten die rückwirkend angehobenen Grundfreibeträge von 10.347 € und 11.784 €. Der Wert für 2026 ist deckungsgleich mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Vereinfacht bleiben die Steuerklassen V und VI: sie werden ohne die Zusatzstufen aus § 39b Abs. 2 Satz 7 gerechnet und fallen dadurch etwas zu streng aus. Individuelle Posten wie Kinderfreibeträge, eine private Krankenversicherung oder Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte bleiben außen vor – die Reihe zeigt, was Gesetzesänderungen bei gleichem Brutto bewirken, keine persönliche Abrechnung.
Warum war das Netto 2024 höher als 2026, obwohl der Grundfreibetrag seither um 564 Euro gestiegen ist?
Weil die Sozialbeiträge schneller gestiegen sind als die Steuer gesunken ist. Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I sanken Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag von 414,33 auf 390,17 Euro im Monat – eine Entlastung von 24,16 Euro. Gleichzeitig stieg der Sozialversicherungsanteil von 736,75 auf 761,25 Euro, also um 24,50 Euro. Die Steuerentlastung wird damit vollständig aufgezehrt, unterm Strich bleiben 34 Cent weniger.
Warum sank das Netto 2025 gegenüber 2024?
Drei Beitragserhöhungen fielen zusammen: der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen stieg von 1,7 auf 2,5 Prozent, die Pflegeversicherung von 3,4 auf 3,6 Prozent, und die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung sprang von 7.550 auf 8.050 Euro. Bei 3.500 Euro brutto kostet das 17,50 Euro im Monat, während der höhere Grundfreibetrag nur 14,58 Euro Steuer erspart – ein Minus von 2,92 Euro.
Sind die Werte für die Vorjahre exakt?
Jedes Jahr rechnet mit seinem eigenen Recht: Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Werbungskostenpauschale, Soli-Freigrenze und der vollständige Einkommensteuertarif nach § 32a EStG samt Zonengrenzen und Koeffizienten des Jahres. Vereinfacht bleiben die Steuerklassen V und VI, die hier ohne die Zusatzstufen aus § 39b Abs. 2 Satz 7 gerechnet werden, sowie individuelle Posten wie Kinderfreibeträge oder eine private Krankenversicherung. Der Wert für 2026 ist deckungsgleich mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Warum sank die Beitragsbemessungsgrenze 2022?
Die Grenze folgt der Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres. Weil die Durchschnittslöhne im Pandemiejahr 2020 zurückgingen, sank sie 2022 von 7.100 auf 7.050 Euro - das war der erste Rückgang seit Einführung.
Was bedeutet kalte Progression?
Wenn Ihr Gehalt nur die Inflation ausgleicht, rutschen Sie trotzdem in eine höhere Tarifzone und zahlen anteilig mehr Steuern. Die jährliche Anhebung des Grundfreibetrags und die Verschiebung der Tarifzonen sollen das ausgleichen.