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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Bis zu 480 € pro Jahr geschenkt vom Arbeitgeber – und der Staat legt noch was drauf. So funktionieren vermögenswirksame Leistungen.

Aktualisiert: 22. Januar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • VL sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers (bis 40 €/Monat = 480 €/Jahr)
  • Sie müssen die VL in bestimmte Sparformen anlegen (ETF, Bausparvertrag, Banksparplan)
  • Der Staat fördert mit Arbeitnehmersparzulage (bis 123 € pro Jahr extra)
  • Einkommensgrenzen: 20.000 € (Alleinstehende) bzw. 40.000 € (Verheiratete)
  • 7 Jahre Laufzeit, danach ist das Geld verfügbar

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) Freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers zum Vermögensaufbau der Mitarbeiter sind eine freiwillige Leistung Ihres Arbeitgebers. Bis zu 40 € pro Monat zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in eine Sparform Ihrer Wahl ein.

Das Wichtigste in Zahlen

  • Maximal 40 € pro Monat vom Arbeitgeber (= 480 € pro Jahr)
  • Bis zu 123 € Arbeitnehmersparzulage vom Staat pro Jahr
  • 7 Jahre Laufzeit, danach frei verfügbar
  • Keine Steuern oder Sozialabgaben auf die VL-Zahlungen

Wo kann ich VL anlegen?

VL-ETF-Sparplan

20% Förderung (max. 80 € Zulage)

  • Beste Rendite: Durchschnittlich 6-8% pro Jahr
  • Einkommensgrenze: 20.000 € (40.000 € verheiratet)
  • Ideal für: Langfristigen Vermögensaufbau
  • Beispiel: 40 € Arbeitgeber + 40 € eigene Zuzahlung = 80 € monatlich

Bausparvertrag

9% Förderung (max. 43 € Zulage)

  • Sichere Anlage: Garantierte Verzinsung
  • Einkommensgrenze: 17.900 € (35.800 € verheiratet)
  • Ideal für: Immobilienkauf oder sichere Anlage
  • Nachteil: Niedrige Rendite (oft unter 1%)

💳 Banksparplan

Keine staatliche Förderung

  • Sehr sicher: Einlagensicherung
  • Flexibel: Verschiedene Laufzeiten
  • Nachteil: Sehr niedrige Zinsen (oft unter 0,5%)
  • Ideal für: Sicherheitsorientierte Sparer

Arbeitnehmersparzulage – So viel gibt der Staat dazu

Beispiel: VL-ETF-Sparplan mit maximaler Förderung

Sie verdienen 18.000 € brutto/Jahr und legen VL in einen ETF-Sparplan an:

Arbeitgeber zahlt: 40 € × 12 Monate = 480 €/Jahr
Sie zahlen selbst: 40 € × 12 Monate = 480 €/Jahr
Staat zahlt (20%): 400 € × 20% = 80 €/Jahr
Gesamt pro Jahr: 1.040 €
Nach 7 Jahren: Ca. 8.500 € gespart (bei 6% Rendite p.a.)

Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage

Anlageform Alleinstehend Verheiratet Förderung
VL-ETF / Aktienfonds 20.000 € 40.000 € 20% (max. 80 €)
Bausparvertrag 17.900 € 35.800 € 9% (max. 43 €)

Wichtig: Es zählt das zu versteuernde Einkommen Ihr Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge , nicht Ihr Bruttogehalt. Die meisten Arbeitnehmer liegen unter der Grenze.

So beantragen Sie VL

1

Arbeitgeber fragen

Fragen Sie in der Personalabteilung, ob Ihr Arbeitgeber VL zahlt und wie viel.

2

VL-Vertrag abschließen

Wählen Sie einen VL-Anbieter (Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft) und schließen Sie einen Vertrag ab.

3

Bescheinigung einreichen

Reichen Sie die Vertragsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser überweist dann monatlich.

4

Arbeitnehmersparzulage beantragen

Tragen Sie die VL in Ihrer Steuererklärung ein (Anlage VL). Das Finanzamt prüft automatisch Ihren Anspruch.

Häufige Fragen zu VL

Muss ich VL beantragen?

Nein, VL sind freiwillig. Aber wenn Ihr Arbeitgeber VL zahlt, sollten Sie das Angebot nutzen – es ist geschenktes Geld!

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Der VL-Vertrag läuft weiter. Sie können entweder selbst weiterzahlen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Die 7-Jahres-Frist läuft normal weiter.

Kann ich mehrere VL-Verträge haben?

Ja, Sie können z.B. einen VL-ETF-Sparplan UND einen Bausparvertrag haben. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es aber nur einmal pro Anlageform.

Lohnen sich VL auch ohne Arbeitgeberzuschuss?

Wenn Sie unter der Einkommensgrenze liegen: Ja! Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Rendite von 20% auf Ihre Einzahlung – das schlägt jeden Sparplan.

Das sollten Sie mitnehmen

  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er VL zahlt – viele Arbeitnehmer verschenken dieses Geld
  • VL-ETF-Sparplan bietet die beste Rendite und höchste staatliche Förderung (20%)
  • Auch ohne Arbeitgeberzuschuss lohnt sich VL wegen der Arbeitnehmersparzulage
  • Tragen Sie VL in der Steuererklärung ein, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten
  • 7 Jahre Laufzeit beachten – danach ist das Geld frei verfügbar