Abgabefristen für die Steuererklärung 2024
Die Fristen für die Einkommensteuererklärung 2024:
- Ohne Steuerberater: 31. Oktober 2025
- Mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: 30. April 2026
- Pflichtveranlagung: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Frist einhalten
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Zur Abgabe verpflichtet sind unter anderem:
- Arbeitnehmer mit Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor
- Wer Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten hat (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld)
- Wer Nebeneinkünfte über 410 € hatte
- Wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war
Freiwillige Abgabe lohnt sich oft
Auch ohne Pflicht kann sich die Steuererklärung lohnen. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.063 € zurück. Besonders profitieren:
- Pendler (Entfernungspauschale)
- Arbeitnehmer im Homeoffice (Homeoffice-Pauschale)
- Wer hohe Werbungskosten hat (über 1.230 €)
Wichtig: Für die freiwillige Abgabe haben Sie 4 Jahre Zeit. Die Erklärung für 2024 können Sie also noch bis Ende 2028 einreichen.
Mehr dazu: Steuererklärung Fristen 2026
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