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Sozialversicherung 2 Min. Lesezeit Stand:

Krankengeld 2026: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Nach 6 Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung – dann springt das Krankengeld ein. Wie hoch es ausfällt, wer Anspruch hat und was sich 2026 ändert.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

01.11.2025

Wenn die Lohnfortzahlung endet

Wer länger krank ist, erhält in den ersten 6 Wochen weiterhin sein volles Gehalt vom Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung). Doch was passiert danach? Ab der 7. Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – und das ist deutlich weniger als das gewohnte Netto.

So wird Krankengeld berechnet

BerechnungWert
Grundlage70 % des Bruttogehalts
Obergrenze90 % des Nettogehalts
Maximales Krankengeld 20264.068,75 €/Monat (bei BBG KV 5.812,50 €)
AbzügeRV, AV, PV (ca. 12 %)
Auszahlungca. 3.579 €/Monat (Maximum nach Abzügen)

Es gilt immer der niedrigere Wert: 70 % brutto oder 90 % netto. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Wer hat Anspruch?

  • Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld (Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte mit Krankengeld-Tarif)
  • Nicht: Familienversicherte, Minijobber, privat Versicherte (eigene Regelungen)
  • Voraussetzung: Ärztliche Krankschreibung (eAU) liegt vor

Dauer: Maximal 78 Wochen

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt – abzüglich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung bleiben also 72 Wochen Krankengeld. Danach greift ggf. die Erwerbsminderungsrente.

Rechenbeispiel: 3.500 € Brutto

PositionBetrag
Bruttogehalt3.500 €
70 % vom Brutto2.450 €
Nettogehalt (ca.)2.360 €
90 % vom Netto2.124 €
Krankengeld (vor Abzügen)2.124 € (niedrigerer Wert)
Abzüge (ca. 12 %)–255 €
Auszahlungca. 1.869 €

Das sind rund 800 € weniger als das gewohnte Netto – ein erheblicher Einschnitt.

Tipps

  • Krankentagegeld-Versicherung prüfen, um die Lücke zu schließen
  • Bei längerer Krankheit: stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) mit dem Arbeitgeber besprechen
  • Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz auf übriges Einkommen)

Mehr zum Thema: Krankengeld – der ausführliche Ratgeber

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