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Gesetz 2026 Update

Februar 2026: Was sich bei Lohn, Rente und Mindestlohn jetzt auf dem Konto zeigt

4 Min. Lesezeit

Höherer Grundfreibetrag, gestiegener Mindestlohn, neue Minijob-Grenze und mehr Pendlerpauschale – viele Änderungen von Januar wirken sich erst jetzt in der Februar-Abrechnung sichtbar aus.

Warum gerade der Februar entscheidend ist

Viele Änderungen traten bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft – doch auf dem Konto zeigen sie sich oft erst mit der Februar-Abrechnung. Arbeitgeber hatten im Januar noch mit Übergangswerten gerechnet, Krankenkassen-Beiträge wurden verzögert umgestellt, und Rentner spüren die neuen Zusatzbeiträge erst jetzt. Ein Überblick über alles, was sich bemerkbar macht.

Grundfreibetrag: 12.348 € – weniger Lohnsteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag ist 2026 um 252 € auf 12.348 € gestiegen. Das bedeutet: Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt komplett steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.

Zusätzlich wurden die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) angepasst, um die kalte Progression auszugleichen. In der Praxis heißt das:

BruttogehaltEntlastung ca. pro Jahr
2.500 €/Monat50–70 €
3.500 €/Monat70–100 €
5.000 €/Monat100–130 €

Die Entlastung verteilt sich auf 12 Monate – also ca. 5–10 € mehr Netto pro Monat. Nicht viel, aber in Kombination mit den anderen Änderungen summiert es sich.

Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde

Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (vorher 12,82 €). Das ist ein Plus von über 8 % und wirkt sich direkt auf alle aus, die zum Mindestlohn arbeiten:

  • Vollzeit (40h/Woche): ca. 2.410 € brutto/Monat (vorher ca. 2.222 €)
  • Teilzeit (20h/Woche): ca. 1.205 € brutto/Monat

Minijob-Grenze steigt auf 603 €

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt 2026 auf 603 €/Monat (vorher 556 €). Das bedeutet:

  • Mehr Spielraum für Minijobber – bis zu 603 € steuerfrei verdienen
  • Midijob-Grenze (Übergangsbereich) bleibt bei 2.000 €/Monat
  • Arbeitgeber müssen ggf. Verträge anpassen, wenn Stunden und Stundenlohn die neue Grenze berühren

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Eine der größten Änderungen 2026: Die Entfernungspauschale beträgt jetzt einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer – bisher galt dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer.

Rechenbeispiele (bei 220 Arbeitstagen):

ArbeitswegJährliche PauschaleVorteil gegenüber 2025
5 km418 €+88 €
10 km836 €+176 €
20 km1.672 €+352 €
30 km2.508 €±0 € (war schon 38 ct ab km 21)

Besonders profitieren Kurzpendler unter 20 km, die bisher nur 30 Cent ansetzen konnten.

Rentner: Weniger Netto trotz gleicher Bruttorente

Für viele Rentner bringt der Februar eine unangenehme Überraschung: Die Bruttorente bleibt zwar gleich, aber die Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind gestiegen. Da die Umstellung technisch verzögert erfolgt, sehen viele Rentner erst jetzt weniger auf dem Konto.

Weitere Änderungen für Rentner:

  • Steuerpflichtiger Anteil: Neurentner 2026 versteuern 84 % ihrer Rente (nur 16 % bleiben dauerhaft steuerfrei)
  • Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • Regelaltersgrenze: Jahrgang 1960 erreicht sie 2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Auch Familien profitieren:

  • Kindergeld: 259 €/Monat pro Kind (+4 €)
  • Kinderfreibetrag: 9.756 € (+156 €)

Bei vielen Familienkassen kommen Nachberechnungen und Nachzahlungen erst im Laufe der ersten Monate an.

Gastronomie: 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sinkt von 19 % auf 7 % – allerdings nur für Speisen, nicht für Getränke. Davon profitieren auch Bäckereien, Metzgereien, Caterer und die Kita-/Schulverpflegung. Die Entlastung beträgt insgesamt 3,6 Mrd. € jährlich.

Lohnsteuerbescheinigung 2025 prüfen

Bis zum 28. Februar müssen Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025 an die Finanzämter übermitteln. Danach sollten Arbeitnehmer ihre Bescheinigung prüfen:

  • Stimmt die Steuerklasse?
  • Ist der Bruttolohn korrekt?
  • Wurde die Lohnsteuer richtig einbehalten?

Fehler hier können sich direkt auf die Steuererklärung 2025 auswirken.

Fazit: Februar-Abrechnung genau prüfen

Der Februar 2026 ist der Monat, in dem die Jahresanfangs-Änderungen erstmals vollständig auf dem Konto ankommen. Es lohnt sich, die Gehaltsabrechnung genau zu prüfen – sowohl auf positive Effekte (Grundfreibetrag, Pendlerpauschale) als auch auf negative (höhere KV-Zusatzbeiträge).

Mehr dazu: Brutto-Netto-Rechner | Was ändert sich 2026? | Gehaltsabrechnung verstehen

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