Was ist das Entgelttransparenzgesetz?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt es in Deutschland seit 2017. Es soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Bisher gilt: Wer in einem Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten arbeitet, kann alle drei Jahre Auskunft über das Median-Gehalt einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts verlangen.
Das Problem: Nur 4 % der Berechtigten haben diesen Auskunftsanspruch bisher genutzt. Das Verfahren ist kompliziert, die Hürden hoch – und Sanktionen bei Verstößen gab es keine.
Was ändert sich 2026?
Die EU hat im April 2023 eine Entgelttransparenzrichtlinie beschlossen, die von allen Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Deutschland muss sein bestehendes Gesetz daher deutlich nachschärfen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Gehaltsspannen schon im Bewerbungsprozess
Arbeitgeber müssen künftig bereits in der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem Vorstellungsgespräch das Anfangsgehalt oder die Gehaltsspanne angeben. Gleichzeitig dürfen sie Bewerber nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Was das für dich bedeutet: Du weißt schon vor dem ersten Gespräch, was die Stelle zahlt – und kannst besser verhandeln.
2. Jährliche Informationspflicht
Unternehmen müssen Beschäftigte jedes Jahr aktiv über die geltenden Entgeltkriterien und -strukturen informieren. Bisher mussten Arbeitnehmer selbst aktiv werden und Auskunft verlangen.
3. Beweislastumkehr
Bisher mussten Arbeitnehmer nachweisen, dass sie ungleich bezahlt werden. Künftig gilt: Der Arbeitgeber muss beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Das ist eine fundamentale Änderung, die Klagen deutlich erleichtert.
4. Sanktionen bei Verstößen
Erstmals sieht das Gesetz empfindliche Strafen für Unternehmen vor, die gegen die Transparenzpflichten verstoßen oder eine Lohnlücke von über 5 % nicht beseitigen. Bisher gab es keinerlei Sanktionen.
5. Auch kleinere Unternehmen betroffen
Die bisherige Grenze von 200 Beschäftigten für den Auskunftsanspruch könnte sinken. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten greift. Da 56 % der Arbeitnehmer in Deutschland in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, würde das den Kreis der Betroffenen massiv erweitern.
Berichtspflichten nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Aktuelle Pflicht | Ab Juni 2026 (voraussichtlich) |
|---|---|---|
| < 100 Beschäftigte | Keine Auskunftspflicht | Gehaltsspannen in Stellenanzeigen |
| 100–249 Beschäftigte | Keine Berichtspflicht | Bericht alle 3 Jahre |
| 250–499 Beschäftigte | Auskunftspflicht auf Anfrage | Jährlicher Bericht |
| 500+ Beschäftigte | Berichtspflicht alle 5 Jahre | Jährlicher Bericht + Entgeltbewertung |
Lohnlücke über 5 %? Dann muss gehandelt werden
Ergibt ein Entgeltbericht eine geschlechtsspezifische Lohnlücke von mehr als 5 %, die nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien begründet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretungen durchzuführen und die Lücke zu schließen.
Was du jetzt tun kannst
Auch wenn die neuen Regeln erst ab Sommer 2026 greifen, kannst du dich schon jetzt vorbereiten:
- Gehalt vergleichen: Nutze den Brutto-Netto-Rechner, um dein tatsächliches Nettogehalt zu berechnen und mit Branchen-Durchschnittswerten zu vergleichen.
- Auskunftsanspruch nutzen: Wenn du in einem Unternehmen mit über 200 Beschäftigten arbeitest, kannst du schon jetzt Auskunft über das Median-Gehalt deiner Vergleichsgruppe verlangen.
- Gehaltsverhandlung vorbereiten: Informiere dich über deine Rechte – gerade mit Blick auf die kommenden Transparenzpflichten hast du gute Argumente. Mehr dazu: Tipps zur Gehaltsverhandlung
- Gehaltsabrechnung prüfen: Verstehe, wie sich dein Brutto zum Netto zusammensetzt. Der Leitfaden zur Gehaltsabrechnung hilft dabei.
Fazit
Das reformierte Entgelttransparenzgesetz wird ab Sommer 2026 deutlich mehr Durchsetzungskraft haben als bisher. Gehaltsspannen in Stellenanzeigen, Beweislastumkehr und echte Sanktionen – das sind spürbare Veränderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Wer sich jetzt informiert, ist gut vorbereitet.
Mehr dazu: Brutto-Netto-Rechner | Gehaltsverhandlung | Was ändert sich 2026?