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Sozialversicherung 3 Min. Lesezeit Stand:

Elterngeld 2026: Neue Einkommensgrenze – wer jetzt leer ausgeht

Ab 2026 gilt beim Elterngeld eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Rund 30.000 Familien verlieren den Anspruch. Was sich ändert und wie du das Maximum herausholst.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

17.03.2026

Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld

Seit 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld – weder Basis- noch ElterngeldPlus.

Die Absenkung im Überblick

ZeitraumEinkommensgrenze (Paare)
Bis März 2024300.000 €
Ab April 2024200.000 €
Ab Januar 2026175.000 €

Für Alleinerziehende gilt ebenfalls die Grenze von 175.000 Euro (vorher: 150.000 Euro).

Wer ist betroffen?

Nach Schätzungen verlieren jährlich rund 30.000 Elternpaare den Anspruch auf Elterngeld. Der Bund spart damit etwa 250 Millionen Euro pro Jahr.

Besonders betroffen sind:

  • Doppelverdiener-Paare mit zwei guten Gehältern
  • Kinderreiche Familien mit hohen Lebenshaltungskosten
  • Großstädter mit hohen Wohnkosten

Rechenbeispiel

Ein Paar mit zusammen 180.000 Euro zu versteuerndem Einkommen:

  • Bisher: Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld (max. 1.800 €/Monat)
  • Ab 2026: Kein Anspruch mehr – Verlust von bis zu 25.200 Euro

Parallelbezug eingeschränkt

Neben der Einkommensgrenze gibt es eine weitere wichtige Änderung:

Bisher: Beide Eltern konnten mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Ab 2026: Paralleler Bezug nur noch für einen Monat – und nur in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes.

Ausnahmen: Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Kinder mit Behinderung.

Elterngeld-Varianten im Überblick

VarianteMonatsbetragBezugsdauerBesonderheit
Basiselterngeld300–1.800 €Bis 14 Monate65-67% des Nettos
ElterngeldPlus150–900 €Bis 28 MonateIdeal bei Teilzeit
Partnerschaftsbonus150–900 €+4 MonateBeide 24-32 Std./Woche

So funktioniert die Berechnung

Das Elterngeld ersetzt 65-67% des wegfallenden Nettoeinkommens:

  • Netto unter 1.000 €: Bis zu 100% Ersatz
  • Netto 1.000–1.200 €: 67% Ersatz
  • Netto über 1.200 €: 65% Ersatz

Minimum: 300 € (auch ohne vorheriges Einkommen) Maximum: 1.800 € pro Monat

Strategien für betroffene Familien

1. Einkommen optimieren

Das zu versteuernde Einkommen ist maßgeblich – nicht das Brutto. Absetzbare Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen senken die Grenze.

2. ElterngeldPlus nutzen

Wer unter der Grenze bleibt, kann mit ElterngeldPlus die Bezugsdauer verdoppeln und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

3. Partnerschaftsbonus sichern

Wenn beide Eltern 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

4. Timing der Geburt

Bei Paaren knapp über der Grenze kann es sich lohnen, das Einkommen im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Geburt) zu optimieren.

Politische Pläne: Erhöhung geplant

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sind Verbesserungen vorgesehen:

  • Anhebung der Einkommensgrenze
  • Höherer Mindest- und Höchstbetrag
  • Steigende Lohnersatzrate
  • Flexiblere Berechnung für Selbstständige
  • Eigener Anspruch für Pflegeeltern

Aber: Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Seit 2007 wurden die Sätze (300–1.800 €) nicht an die Inflation angepasst – obwohl die Preise um über 45% gestiegen sind.

Fazit

Die neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro trifft vor allem gut verdienende Doppelverdiener-Paare. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen durch Absetzungen gesenkt werden kann.

Tipp: Lass dich frühzeitig beraten – am besten schon vor der Geburt. Die Elterngeldstellen der Kommunen helfen kostenlos bei der Planung.

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