Neue Einkommensgrenze beim Elterngeld
Seit 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld – weder Basis- noch ElterngeldPlus.
Die Absenkung im Überblick
| Zeitraum | Einkommensgrenze (Paare) |
|---|---|
| Bis März 2024 | 300.000 € |
| Ab April 2024 | 200.000 € |
| Ab Januar 2026 | 175.000 € |
Für Alleinerziehende gilt ebenfalls die Grenze von 175.000 Euro (vorher: 150.000 Euro).
Wer ist betroffen?
Nach Schätzungen verlieren jährlich rund 30.000 Elternpaare den Anspruch auf Elterngeld. Der Bund spart damit etwa 250 Millionen Euro pro Jahr.
Besonders betroffen sind:
- Doppelverdiener-Paare mit zwei guten Gehältern
- Kinderreiche Familien mit hohen Lebenshaltungskosten
- Großstädter mit hohen Wohnkosten
Rechenbeispiel
Ein Paar mit zusammen 180.000 Euro zu versteuerndem Einkommen:
- Bisher: Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld (max. 1.800 €/Monat)
- Ab 2026: Kein Anspruch mehr – Verlust von bis zu 25.200 Euro
Parallelbezug eingeschränkt
Neben der Einkommensgrenze gibt es eine weitere wichtige Änderung:
Bisher: Beide Eltern konnten mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Ab 2026: Paralleler Bezug nur noch für einen Monat – und nur in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes.
Ausnahmen: Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Kinder mit Behinderung.
Elterngeld-Varianten im Überblick
| Variante | Monatsbetrag | Bezugsdauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300–1.800 € | Bis 14 Monate | 65-67% des Nettos |
| ElterngeldPlus | 150–900 € | Bis 28 Monate | Ideal bei Teilzeit |
| Partnerschaftsbonus | 150–900 € | +4 Monate | Beide 24-32 Std./Woche |
So funktioniert die Berechnung
Das Elterngeld ersetzt 65-67% des wegfallenden Nettoeinkommens:
- Netto unter 1.000 €: Bis zu 100% Ersatz
- Netto 1.000–1.200 €: 67% Ersatz
- Netto über 1.200 €: 65% Ersatz
Minimum: 300 € (auch ohne vorheriges Einkommen) Maximum: 1.800 € pro Monat
Strategien für betroffene Familien
1. Einkommen optimieren
Das zu versteuernde Einkommen ist maßgeblich – nicht das Brutto. Absetzbare Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen senken die Grenze.
2. ElterngeldPlus nutzen
Wer unter der Grenze bleibt, kann mit ElterngeldPlus die Bezugsdauer verdoppeln und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
3. Partnerschaftsbonus sichern
Wenn beide Eltern 24-32 Stunden pro Woche arbeiten, gibt es 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
4. Timing der Geburt
Bei Paaren knapp über der Grenze kann es sich lohnen, das Einkommen im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Geburt) zu optimieren.
Politische Pläne: Erhöhung geplant
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sind Verbesserungen vorgesehen:
- Anhebung der Einkommensgrenze
- Höherer Mindest- und Höchstbetrag
- Steigende Lohnersatzrate
- Flexiblere Berechnung für Selbstständige
- Eigener Anspruch für Pflegeeltern
Aber: Alle Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Seit 2007 wurden die Sätze (300–1.800 €) nicht an die Inflation angepasst – obwohl die Preise um über 45% gestiegen sind.
Fazit
Die neue Einkommensgrenze von 175.000 Euro trifft vor allem gut verdienende Doppelverdiener-Paare. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen durch Absetzungen gesenkt werden kann.
Tipp: Lass dich frühzeitig beraten – am besten schon vor der Geburt. Die Elterngeldstellen der Kommunen helfen kostenlos bei der Planung.
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