Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Das sind 47 Euro mehr als 2025 (556 Euro).
Der Grund: Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Anstieg auf 13,90 Euro pro Stunde steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.
Entwicklung der Minijob-Grenze
| Jahr | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 2023 | 12,00 € | 520 € |
| 2024 | 12,41 € | 538 € |
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € (voraussichtlich) |
Wie viele Stunden darfst du arbeiten?
Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus Grenze ÷ Mindestlohn:
| Jahr | Maximale Stunden/Monat | Maximale Stunden/Woche |
|---|---|---|
| 2025 | 43,37 Std. | ~10 Std. |
| 2026 | 43,38 Std. | ~10 Std. |
Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt bei rund 10 Stunden – die Formel sorgt dafür, dass sich das Verhältnis kaum ändert.
Wichtig: Zahlt dein Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt deine maximale Stundenzahl entsprechend. Bei 15 Euro/Stunde darfst du z.B. nur noch 40,2 Stunden/Monat arbeiten.
Was bleibt netto vom Minijob?
Variante 1: Pauschalversteuerung (Regelfall)
Bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber bekommst du 603 Euro brutto = netto. Der Arbeitgeber trägt alle Abgaben:
| Abgabe (Arbeitgeber) | Satz |
|---|---|
| Pauschale Krankenversicherung | 13,0 % |
| Pauschale Rentenversicherung | 15,0 % |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,0 % |
| Umlage U1 | 0,8 % (gesenkt, vorher 1,1 %) |
| Umlage U2 | 0,24 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,09 % |
| Gesamtkosten AG | ~31,13 % |
Für den Arbeitgeber kostet ein 603-Euro-Minijob also rund 791 Euro im Monat.
Variante 2: Individuelle Besteuerung
Wenn du den Minijob als Zweitjob (Steuerklasse 6) individuell versteuerst, fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Die Pauschalversteuerung ist fast immer günstiger.
Rentenversicherung: Neu ab Juli 2026
Befreiung rückgängig machen
Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Das ist neu:
| Bisher | Ab Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Befreiung | Möglich per Antrag | Weiterhin möglich |
| Aufhebung | Nicht möglich | ✅ Einmalig möglich |
| Erneute Befreiung | – | ❌ Nicht mehr möglich |
Wann lohnt sich das? Wenn du zusätzliche Rentenansprüche aufbauen willst. Der eigene Beitrag beträgt 3,6 % (= 21,71 € bei 603 €). Dafür sammelst du Entgeltpunkte und Beitragszeiten.
Was bringt das für die Rente?
Ein Minijob mit 603 € bei voller RV-Pflicht bringt pro Jahr:
| Ohne RV-Pflicht | Mit RV-Pflicht | |
|---|---|---|
| Eigener Beitrag | 0 € | 21,71 €/Monat |
| Entgeltpunkte/Jahr | ~0,11 EP | ~0,17 EP |
| Rentenanspruch/Jahr | ~4,68 €/Monat | ~7,23 €/Monat |
| Beitragszeit | ❌ Nein | ✅ Ja |
Minijob + Hauptjob: Die Regeln
Ein Minijob neben dem Hauptjob
- Erlaubt und abgabenfrei (für dich als Arbeitnehmer)
- Der erste Minijob bleibt sozialversicherungsfrei
- Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
Mehrere Minijobs
- Die Verdienste werden zusammengerechnet
- Überschreiten sie 603 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig
- Ausnahme: Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt immer frei
Minijob + Midijob
- Verdienste werden zusammengerechnet
- Bei Überschreitung der 603-Euro-Grenze wird der Minijob zum Midijob
Midijob 2026: Übergangsbereich 603–2.000 Euro
Der Midijob-Bereich (Übergangsbereich) liegt 2026 bei:
| Grenze | Betrag |
|---|---|
| Untere Grenze | 603,01 € |
| Obere Grenze | 2.000 € |
Im Midijob zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst ansteigen. Erst ab 2.000 € gelten die vollen Beitragssätze.
Beispiel: Midijob mit 1.000 € brutto, Steuerklasse 1
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Brutto | 1.000 € |
| Lohnsteuer | ~0 € |
| SV-Beiträge (reduziert) | ~145 € |
| Netto | ~855 € |
Zum Vergleich: Bei vollem SV-Beitrag wären nur ~800 € netto übrig.
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag steigen
| Freibetrag | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Ehrenamtspauschale | 840 € | 960 € |
| Übungsleiterfreibetrag | 3.000 € | 3.300 € |
Diese Freibeträge können zusätzlich zum Minijob genutzt werden, ohne die 603-Euro-Grenze zu beeinflussen.
Gelegentliches Überschreiten: Was passiert?
Die 603-Euro-Grenze darf gelegentlich und unvorhersehbar überschritten werden – maximal 2 Monate im Zeitjahr. Das kann z.B. passieren durch:
- Krankheitsvertretung
- Unvorhergesehene Mehrarbeit
- Einmalzahlungen
Wichtig: Bei regelmäßigem Überschreiten wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Midijob – rückwirkend!
Fazit
Die Minijob-Grenze von 603 Euro ab 2026 bedeutet mehr Verdienstmöglichkeit bei gleichbleibender Stundenzahl. Besonders interessant ist die neue Möglichkeit ab Juli 2026, eine RV-Befreiung zu widerrufen und Rentenansprüche aufzubauen.
Tipp: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um verschiedene Szenarien – Minijob, Midijob, Kombination mit Hauptjob – durchzurechnen.