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Gesetz 2026 Update

Minijob 2026: Neue 603-Euro-Grenze – alles was du wissen musst

4 Min. Lesezeit

Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro statt 556 Euro. Dazu kommen neue Regeln bei der Rentenversicherung, höhere Ehrenamtspauschalen und eine geänderte Midijob-Zone. Der komplette Überblick.

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro pro Monat

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich). Das sind 47 Euro mehr als 2025 (556 Euro).

Der Grund: Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Anstieg auf 13,90 Euro pro Stunde steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.

Entwicklung der Minijob-Grenze

JahrMindestlohnMinijob-Grenze
202312,00 €520 €
202412,41 €538 €
202512,82 €556 €
202613,90 €603 €
202714,60 €633 € (voraussichtlich)

Wie viele Stunden darfst du arbeiten?

Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus Grenze ÷ Mindestlohn:

JahrMaximale Stunden/MonatMaximale Stunden/Woche
202543,37 Std.~10 Std.
202643,38 Std.~10 Std.

Die wöchentliche Arbeitszeit bleibt bei rund 10 Stunden – die Formel sorgt dafür, dass sich das Verhältnis kaum ändert.

Wichtig: Zahlt dein Arbeitgeber mehr als den Mindestlohn, sinkt deine maximale Stundenzahl entsprechend. Bei 15 Euro/Stunde darfst du z.B. nur noch 40,2 Stunden/Monat arbeiten.

Was bleibt netto vom Minijob?

Variante 1: Pauschalversteuerung (Regelfall)

Bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber bekommst du 603 Euro brutto = netto. Der Arbeitgeber trägt alle Abgaben:

Abgabe (Arbeitgeber)Satz
Pauschale Krankenversicherung13,0 %
Pauschale Rentenversicherung15,0 %
Pauschale Lohnsteuer2,0 %
Umlage U10,8 % (gesenkt, vorher 1,1 %)
Umlage U20,24 %
Insolvenzgeldumlage0,09 %
Gesamtkosten AG~31,13 %

Für den Arbeitgeber kostet ein 603-Euro-Minijob also rund 791 Euro im Monat.

Variante 2: Individuelle Besteuerung

Wenn du den Minijob als Zweitjob (Steuerklasse 6) individuell versteuerst, fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Die Pauschalversteuerung ist fast immer günstiger.

Rentenversicherung: Neu ab Juli 2026

Befreiung rückgängig machen

Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Das ist neu:

BisherAb Juli 2026
BefreiungMöglich per AntragWeiterhin möglich
AufhebungNicht möglich✅ Einmalig möglich
Erneute Befreiung❌ Nicht mehr möglich

Wann lohnt sich das? Wenn du zusätzliche Rentenansprüche aufbauen willst. Der eigene Beitrag beträgt 3,6 % (= 21,71 € bei 603 €). Dafür sammelst du Entgeltpunkte und Beitragszeiten.

Was bringt das für die Rente?

Ein Minijob mit 603 € bei voller RV-Pflicht bringt pro Jahr:

Ohne RV-PflichtMit RV-Pflicht
Eigener Beitrag0 €21,71 €/Monat
Entgeltpunkte/Jahr~0,11 EP~0,17 EP
Rentenanspruch/Jahr~4,68 €/Monat~7,23 €/Monat
Beitragszeit❌ Nein✅ Ja

Minijob + Hauptjob: Die Regeln

Ein Minijob neben dem Hauptjob

  • Erlaubt und abgabenfrei (für dich als Arbeitnehmer)
  • Der erste Minijob bleibt sozialversicherungsfrei
  • Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber

Mehrere Minijobs

  • Die Verdienste werden zusammengerechnet
  • Überschreiten sie 603 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig
  • Ausnahme: Ein Minijob neben dem Hauptjob bleibt immer frei

Minijob + Midijob

  • Verdienste werden zusammengerechnet
  • Bei Überschreitung der 603-Euro-Grenze wird der Minijob zum Midijob

Midijob 2026: Übergangsbereich 603–2.000 Euro

Der Midijob-Bereich (Übergangsbereich) liegt 2026 bei:

GrenzeBetrag
Untere Grenze603,01 €
Obere Grenze2.000 €

Im Midijob zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst ansteigen. Erst ab 2.000 € gelten die vollen Beitragssätze.

Beispiel: Midijob mit 1.000 € brutto, Steuerklasse 1

PostenBetrag
Brutto1.000 €
Lohnsteuer~0 €
SV-Beiträge (reduziert)~145 €
Netto~855 €

Zum Vergleich: Bei vollem SV-Beitrag wären nur ~800 € netto übrig.

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag steigen

Freibetrag20252026
Ehrenamtspauschale840 €960 €
Übungsleiterfreibetrag3.000 €3.300 €

Diese Freibeträge können zusätzlich zum Minijob genutzt werden, ohne die 603-Euro-Grenze zu beeinflussen.

Gelegentliches Überschreiten: Was passiert?

Die 603-Euro-Grenze darf gelegentlich und unvorhersehbar überschritten werden – maximal 2 Monate im Zeitjahr. Das kann z.B. passieren durch:

  • Krankheitsvertretung
  • Unvorhergesehene Mehrarbeit
  • Einmalzahlungen

Wichtig: Bei regelmäßigem Überschreiten wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Midijob – rückwirkend!

Fazit

Die Minijob-Grenze von 603 Euro ab 2026 bedeutet mehr Verdienstmöglichkeit bei gleichbleibender Stundenzahl. Besonders interessant ist die neue Möglichkeit ab Juli 2026, eine RV-Befreiung zu widerrufen und Rentenansprüche aufzubauen.

Tipp: Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um verschiedene Szenarien – Minijob, Midijob, Kombination mit Hauptjob – durchzurechnen.

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