Der gelbe Schein ist Geschichte
Seit 2023 läuft die Krankmeldung für gesetzlich Versicherte digital: Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Der klassische „gelbe Schein” in Papierform existiert nur noch in Ausnahmefällen.
So läuft die eAU ab
- Sie werden krank → Arbeitgeber unverzüglich informieren (Telefon, E-Mail, WhatsApp – je nach Betriebsvereinbarung)
- Arztbesuch → Der Arzt stellt die eAU aus und übermittelt sie digital an Ihre Krankenkasse
- Arbeitgeber ruft ab → Erst nach Ihrer Krankmeldung darf der Arbeitgeber die eAU bei der Kasse abrufen
Wichtig: Sie müssen sich weiterhin selbst beim Arbeitgeber krankmelden. Die eAU ersetzt nur den Papierschein – nicht die Meldepflicht.
Fristen: Wann muss die Krankmeldung vorliegen?
| Situation | Frist |
|---|---|
| Krankmeldung beim Arbeitgeber | Unverzüglich am ersten Krankheitstag |
| Ärztliche Bescheinigung (eAU) | Spätestens ab dem 4. Krankheitstag |
| Arbeitgeber fordert früher | Ab dem 1. Tag möglich (ohne Begründung) |
Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, dass eine AU bereits ab dem ersten Tag erforderlich ist. Dafür braucht er keine Begründung – muss aber alle Mitarbeiter gleich behandeln.
Telefonische Krankschreibung
Bei leichten Atemwegserkrankungen können Sie sich telefonisch krankschreiben lassen – ohne Praxisbesuch:
- Voraussetzung: Sie sind dem Arzt bekannt
- Dauer: Bis zu 5 Tage per Telefon
- Verlängerung: Telefonisch möglich, wenn die Erstbescheinigung in der Praxis ausgestellt wurde
- Bei schweren Erkrankungen ist ein persönlicher Arztbesuch erforderlich
Was erfährt der Arbeitgeber?
Über die eAU werden nur diese Daten übermittelt:
- Name des Versicherten
- Erst- oder Folgebescheinigung
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Hinweis auf möglichen Arbeitsunfall
Nicht übermittelt werden: Diagnose, Name des Arztes, Art der Erkrankung. Ihre Gesundheitsdaten bleiben geschützt.
Privatversicherte: Sonderregelung
Die eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privatpatienten erhalten weiterhin die AU in Papierform und müssen diese selbst beim Arbeitgeber einreichen. Auch wenn ein gesetzlich Versicherter einen Privatarzt aufsucht, kann der Arbeitgeber keine eAU abrufen.
Folgebescheinigung
Werden Sie über die ursprüngliche Krankschreibung hinaus weiter krankgeschrieben, beginnt der gesamte Prozess von vorn:
- Arbeitgeber erneut informieren
- Arzt stellt neue eAU (Folgebescheinigung) aus
- Arbeitgeber ruft erneut ab
Kein Attest – was droht?
Wer seine Arbeitsunfähigkeit nicht nachweist, riskiert ernsthafte Konsequenzen:
- Abmahnung wegen Verstoß gegen die Nachweispflicht
- Bei Wiederholung: Kündigung möglich
- Häufige Kurzerkrankungen (z. B. immer montags/freitags) können einen Missbrauchsverdacht begründen
Auswirkung aufs Gehalt
Während der Krankheit erhalten Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber – in voller Höhe des regulären Gehalts. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts).
Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie berechnen, wie sich Ihr Nettogehalt zusammensetzt – und was bei Krankengeld übrig bleibt.