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Steuerfreie Gehaltsextras 2026: 11 Benefits, die dein Netto wirklich erhöhen

Sachbezug, Jobrad, Deutschlandticket, bKV und mehr: Diese steuerfreien oder steuerbegünstigten Extras vom Arbeitgeber bringen oft mehr als eine klassische Gehaltserhöhung.

Nettivo Redaktion

Zuletzt geprüft

05.02.2026

Warum Gehaltsextras oft mehr bringen als eine Gehaltserhöhung

Bei einer Gehaltserhöhung von 100 € brutto kommen nur ca. 55–65 € netto an – der Rest geht für Steuern und Sozialabgaben drauf. Steuerfreie Gehaltsextras dagegen kommen 1:1 beim Arbeitnehmer an – und der Arbeitgeber spart ebenfalls Lohnnebenkosten.

VarianteKosten ArbeitgeberNetto-Vorteil Arbeitnehmer
100 € Gehaltserhöhungca. 120 €ca. 55–65 €
100 € steuerfreier Sachbezug100 €100 €

Das macht Gehaltsextras zur Win-win-Situation für beide Seiten. Hier sind die 11 wichtigsten Optionen für 2026:

1. Sachbezug bis 50 € monatlich

Die Sachbezugsfreigrenze liegt bei 50 € pro Monat – steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Typische Formen:

  • Prepaid-Gutscheinkarten (Edenred, Givve, Sodexo)
  • Tankgutscheine (nur als Gutscheinkarte, nicht bar)
  • City-Cards, Supermarkt-Gutscheine

Wert pro Jahr: bis zu 600 € steuerfrei

2. Jobrad / Dienstrad

Das Jobrad ist eines der beliebtesten Benefits. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike, das du auch privat nutzen darfst. Die Versteuerung erfolgt nach der 0,25-%-Regel (bei E-Bikes bis 25 km/h):

  • Listenpreis 3.000 € → monatlicher geldwerter Vorteil: nur 7,50 €
  • Häufig per Gehaltsumwandlung – spart trotzdem Steuern und Sozialabgaben
  • Nach Leasingende oft günstige Übernahme möglich

Ersparnis gegenüber Privatkauf: je nach Modell 20–40 %

3. Jobticket / Deutschlandticket

Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr sind komplett steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Das gilt auch für die vollständige Übernahme des Deutschlandtickets.

  • Deutschlandticket: 63 €/Monat → 756 €/Jahr steuerfrei
  • Auch bei Gehaltsumwandlung möglich (dann pauschal 25 % versteuert)
  • Minderung der Entfernungspauschale bei der Steuererklärung beachten

4. Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Der Arbeitgeber schließt eine Zusatzversicherung für dich ab – steuerfrei als Sachbezug (innerhalb der 50-€-Grenze) oder als Sachleistung.

Typische Leistungen:

  • Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • Brille und Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker
  • Chefarztbehandlung und Einzelzimmer

Vorteil: Kein Gesundheitscheck nötig, keine Wartezeiten, keine Risikozuschläge.

5. Erholungsbeihilfe

Eine oft übersehene Möglichkeit: Der Arbeitgeber kann eine Erholungsbeihilfe zahlen, die mit nur 25 % Pauschalsteuer (durch den AG) belastet wird:

EmpfängerBetrag pro Jahr
Arbeitnehmer156 €
Ehepartner104 €
Pro Kind52 €

Beispiel Familie (2 Kinder): 156 + 104 + 2×52 = 364 € – davon zahlt der AG nur 25 % Pauschalsteuer (91 €). Für den Arbeitnehmer ist der Betrag netto.

6. Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen

Bei persönlichen Anlässen darf der Arbeitgeber Sachgeschenke bis 60 € pro Anlass steuerfrei überreichen:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Firmenjubiläum

Wichtig: Nur Sachleistungen, kein Bargeld. Und es muss ein persönlicher Anlass sein – Weihnachten zählt nicht (dafür gibt es die Sachbezugsfreigrenze).

7. Weiterbildungen

Beruflich veranlasste Weiterbildungen sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei – ohne Obergrenze. Das umfasst:

  • Seminare, Kurse, Lehrgänge
  • Fachliteratur und Fachbücher
  • Online-Kurse und Zertifizierungen
  • Konferenzen und Fachtagungen

Voraussetzung: Die Weiterbildung muss im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen. In der Praxis ist das bei den meisten berufsbezogenen Fortbildungen gegeben.

8. Gesundheitsförderung (600 €/Jahr)

Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen ausgeben (§ 3 Nr. 34 EStG):

  • Rückentraining, Yoga, Pilates
  • Stressprävention und Burnout-Prophylaxe
  • Ernährungsberatung
  • Suchtprävention

Voraussetzung: Die Kurse müssen nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Ein normales Fitnessstudio-Abo zählt in der Regel nicht.

9. Kinderbetreuungszuschuss

Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei – ohne Obergrenze (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzungen:

  • Kind ist nicht schulpflichtig (bis Einschulung)
  • Betreuung in Kindergarten, Kita, Tagesmutter etc.
  • Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt

Beispiel: 300 €/Monat Kita-Zuschuss = 3.600 €/Jahr komplett steuerfrei – das entspricht einer Gehaltserhöhung von ca. 6.000 € brutto.

10. Firmenhandy und Laptop

Die private Nutzung von Firmengeräten ist komplett steuerfrei – solange die Geräte im Eigentum des Arbeitgebers bleiben (§ 3 Nr. 45 EStG):

  • Smartphone, Tablet, Laptop
  • Auch Zubehör (Kopfhörer, Tastatur etc.)
  • Internetkosten können ebenfalls übernommen werden

Wert: Ein aktuelles Smartphone (800–1.200 €) + Laptop (1.000–2.000 €) = bis zu 3.200 € steuerfreier Vorteil.

11. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG):

  • Steuerfrei: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 676 €/Monat bzw. 8.112 €/Jahr)
  • Sozialabgabenfrei: bis 4 % der BBG (2026: 338 €/Monat bzw. 4.056 €/Jahr)
  • Besteuerung erst im Rentenalter (dann meist niedrigerer Steuersatz)

Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn er Sozialabgaben spart.

Übersicht: Alle 11 Extras auf einen Blick

BenefitSteuervorteilMax. Wert/Jahr
Sachbezug (50 €/Monat)Steuerfrei600 €
Jobrad0,25 %-Regelje nach Rad
Jobticket/DeutschlandticketSteuerfrei756 €
Betriebliche KrankenversicherungSteuerfrei (Sachbezug)variabel
Erholungsbeihilfe25 % Pauschalsteuer (AG)156–364 €
AufmerksamkeitenSteuerfrei bis 60 €/Anlassvariabel
WeiterbildungSteuerfreiunbegrenzt
GesundheitsförderungSteuerfrei600 €
KinderbetreuungSteuerfreiunbegrenzt
Firmenhandy/-laptopSteuerfreivariabel
Betriebliche AltersvorsorgeSteuer-/SV-frei8.112 €

So sprichst du das Thema beim Arbeitgeber an

Viele Arbeitgeber kennen nicht alle Möglichkeiten – oder wissen nicht, dass Benefits für sie günstiger sind als Gehaltserhöhungen. Ein guter Einstieg:

  1. Konkreten Vorschlag machen – z. B. „Statt 100 € mehr Gehalt: Wie wäre es mit Jobrad + Sachbezugskarte?”
  2. Kostenersparnis für den AG betonen – weniger Lohnnebenkosten
  3. Beim nächsten Gehaltsgespräch als Alternative oder Ergänzung vorschlagen

Mehr dazu: Sachbezüge statt Gehalt | Brutto-Netto-Rechner | Gehaltsabrechnung verstehen

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