Warum Gehaltsextras oft mehr bringen als eine Gehaltserhöhung
Bei einer Gehaltserhöhung von 100 € brutto kommen nur ca. 55–65 € netto an – der Rest geht für Steuern und Sozialabgaben drauf. Steuerfreie Gehaltsextras dagegen kommen 1:1 beim Arbeitnehmer an – und der Arbeitgeber spart ebenfalls Lohnnebenkosten.
| Variante | Kosten Arbeitgeber | Netto-Vorteil Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| 100 € Gehaltserhöhung | ca. 120 € | ca. 55–65 € |
| 100 € steuerfreier Sachbezug | 100 € | 100 € |
Das macht Gehaltsextras zur Win-win-Situation für beide Seiten. Hier sind die 11 wichtigsten Optionen für 2026:
1. Sachbezug bis 50 € monatlich
Die Sachbezugsfreigrenze liegt bei 50 € pro Monat – steuer- und sozialabgabenfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie auch nur um 1 Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Typische Formen:
- Prepaid-Gutscheinkarten (Edenred, Givve, Sodexo)
- Tankgutscheine (nur als Gutscheinkarte, nicht bar)
- City-Cards, Supermarkt-Gutscheine
Wert pro Jahr: bis zu 600 € steuerfrei
2. Jobrad / Dienstrad
Das Jobrad ist eines der beliebtesten Benefits. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike, das du auch privat nutzen darfst. Die Versteuerung erfolgt nach der 0,25-%-Regel (bei E-Bikes bis 25 km/h):
- Listenpreis 3.000 € → monatlicher geldwerter Vorteil: nur 7,50 €
- Häufig per Gehaltsumwandlung – spart trotzdem Steuern und Sozialabgaben
- Nach Leasingende oft günstige Übernahme möglich
Ersparnis gegenüber Privatkauf: je nach Modell 20–40 %
3. Jobticket / Deutschlandticket
Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr sind komplett steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Das gilt auch für die vollständige Übernahme des Deutschlandtickets.
- Deutschlandticket: 63 €/Monat → 756 €/Jahr steuerfrei
- Auch bei Gehaltsumwandlung möglich (dann pauschal 25 % versteuert)
- Minderung der Entfernungspauschale bei der Steuererklärung beachten
4. Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Der Arbeitgeber schließt eine Zusatzversicherung für dich ab – steuerfrei als Sachbezug (innerhalb der 50-€-Grenze) oder als Sachleistung.
Typische Leistungen:
- Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Brille und Kontaktlinsen
- Heilpraktiker
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer
Vorteil: Kein Gesundheitscheck nötig, keine Wartezeiten, keine Risikozuschläge.
5. Erholungsbeihilfe
Eine oft übersehene Möglichkeit: Der Arbeitgeber kann eine Erholungsbeihilfe zahlen, die mit nur 25 % Pauschalsteuer (durch den AG) belastet wird:
| Empfänger | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 156 € |
| Ehepartner | 104 € |
| Pro Kind | 52 € |
Beispiel Familie (2 Kinder): 156 + 104 + 2×52 = 364 € – davon zahlt der AG nur 25 % Pauschalsteuer (91 €). Für den Arbeitnehmer ist der Betrag netto.
6. Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen
Bei persönlichen Anlässen darf der Arbeitgeber Sachgeschenke bis 60 € pro Anlass steuerfrei überreichen:
- Geburtstag
- Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Firmenjubiläum
Wichtig: Nur Sachleistungen, kein Bargeld. Und es muss ein persönlicher Anlass sein – Weihnachten zählt nicht (dafür gibt es die Sachbezugsfreigrenze).
7. Weiterbildungen
Beruflich veranlasste Weiterbildungen sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei – ohne Obergrenze. Das umfasst:
- Seminare, Kurse, Lehrgänge
- Fachliteratur und Fachbücher
- Online-Kurse und Zertifizierungen
- Konferenzen und Fachtagungen
Voraussetzung: Die Weiterbildung muss im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen. In der Praxis ist das bei den meisten berufsbezogenen Fortbildungen gegeben.
8. Gesundheitsförderung (600 €/Jahr)
Arbeitgeber können bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen ausgeben (§ 3 Nr. 34 EStG):
- Rückentraining, Yoga, Pilates
- Stressprävention und Burnout-Prophylaxe
- Ernährungsberatung
- Suchtprävention
Voraussetzung: Die Kurse müssen nach § 20 SGB V zertifiziert sein. Ein normales Fitnessstudio-Abo zählt in der Regel nicht.
9. Kinderbetreuungszuschuss
Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei – ohne Obergrenze (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzungen:
- Kind ist nicht schulpflichtig (bis Einschulung)
- Betreuung in Kindergarten, Kita, Tagesmutter etc.
- Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt
Beispiel: 300 €/Monat Kita-Zuschuss = 3.600 €/Jahr komplett steuerfrei – das entspricht einer Gehaltserhöhung von ca. 6.000 € brutto.
10. Firmenhandy und Laptop
Die private Nutzung von Firmengeräten ist komplett steuerfrei – solange die Geräte im Eigentum des Arbeitgebers bleiben (§ 3 Nr. 45 EStG):
- Smartphone, Tablet, Laptop
- Auch Zubehör (Kopfhörer, Tastatur etc.)
- Internetkosten können ebenfalls übernommen werden
Wert: Ein aktuelles Smartphone (800–1.200 €) + Laptop (1.000–2.000 €) = bis zu 3.200 € steuerfreier Vorteil.
11. Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG):
- Steuerfrei: bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 676 €/Monat bzw. 8.112 €/Jahr)
- Sozialabgabenfrei: bis 4 % der BBG (2026: 338 €/Monat bzw. 4.056 €/Jahr)
- Besteuerung erst im Rentenalter (dann meist niedrigerer Steuersatz)
Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn er Sozialabgaben spart.
Übersicht: Alle 11 Extras auf einen Blick
| Benefit | Steuervorteil | Max. Wert/Jahr |
|---|---|---|
| Sachbezug (50 €/Monat) | Steuerfrei | 600 € |
| Jobrad | 0,25 %-Regel | je nach Rad |
| Jobticket/Deutschlandticket | Steuerfrei | 756 € |
| Betriebliche Krankenversicherung | Steuerfrei (Sachbezug) | variabel |
| Erholungsbeihilfe | 25 % Pauschalsteuer (AG) | 156–364 € |
| Aufmerksamkeiten | Steuerfrei bis 60 €/Anlass | variabel |
| Weiterbildung | Steuerfrei | unbegrenzt |
| Gesundheitsförderung | Steuerfrei | 600 € |
| Kinderbetreuung | Steuerfrei | unbegrenzt |
| Firmenhandy/-laptop | Steuerfrei | variabel |
| Betriebliche Altersvorsorge | Steuer-/SV-frei | 8.112 € |
So sprichst du das Thema beim Arbeitgeber an
Viele Arbeitgeber kennen nicht alle Möglichkeiten – oder wissen nicht, dass Benefits für sie günstiger sind als Gehaltserhöhungen. Ein guter Einstieg:
- Konkreten Vorschlag machen – z. B. „Statt 100 € mehr Gehalt: Wie wäre es mit Jobrad + Sachbezugskarte?”
- Kostenersparnis für den AG betonen – weniger Lohnnebenkosten
- Beim nächsten Gehaltsgespräch als Alternative oder Ergänzung vorschlagen
Mehr dazu: Sachbezüge statt Gehalt | Brutto-Netto-Rechner | Gehaltsabrechnung verstehen