Abgabefristen für die Steuererklärung 2025
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen:
| Variante | Frist |
|---|---|
| Ohne Steuerberater | 31. Oktober 2026 |
| Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein | 30. April 2027 |
| Freiwillige Abgabe | Bis zu 4 Jahre (bis Ende 2029) |
Wer muss abgeben?
Zur Abgabe der Steuererklärung 2025 sind Sie verpflichtet, wenn:
- Sie Steuerklasse III/V oder IV mit Faktor hatten
- Sie Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten haben (Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, ALG I)
- Sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten (Vermietung, Freelancing etc.)
- Sie bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt waren
- Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten
Freiwillige Abgabe lohnt sich fast immer
Auch ohne Pflicht sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer ca. 1.063 € zurück. Besonders profitieren:
- Pendler: Entfernungspauschale (0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21 km)
- Homeoffice: 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr
- Hohe Werbungskosten: Alles über 1.230 € bringt zusätzliche Erstattung
- Handwerkerleistungen: 20% der Arbeitskosten, max. 1.200 €
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten, max. 4.000 €
Verspätungszuschlag bei Pflichtveranlagung
Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag: mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung.
Tipp: Jetzt schon vorbereiten
Sammeln Sie bereits jetzt Ihre Belege für 2025. Viele Daten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor (Lohnsteuerbescheinigung, Krankenversicherung, Riester). Über ELSTER können Sie die Steuererklärung kostenlos online einreichen.
Mehr dazu: Steuererklärung Fristen