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Gesetz 2026 Update

Was ändert sich im Mai 2026? Spritpreisbremse, Krisenbonus, TVöD-Erhöhung

5 Min. Lesezeit

Ab 1. Mai 2026 greift die Spritpreisbremse (−17 Cent/Liter), 2,5 Millionen TVöD-Beschäftigte bekommen +2,8 % mehr, der Krisenbonus wartet noch auf den Bundesrat (8. Mai) und E-Auto-Käufer können Förderung beantragen.

Der Mai 2026 bringt viele Änderungen

Ab dem 1. Mai 2026 treten gleich mehrere Maßnahmen in Kraft, die Millionen Arbeitnehmer direkt in der Geldbörse spüren werden. Die wichtigste: Sprit wird günstiger – und zwar rechtlich verbindlich. Dazu kommt eine Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und der bald kommende Krisenbonus.

Hier der Überblick.

1. Spritpreisbremse ab 1. Mai: ~17 Cent weniger pro Liter

Was beschlossen wurde

Bundestag (KW 17) und Bundesrat (Sondersitzung 24. April) haben das 2. Energiesteuersenkungsgesetz verabschiedet. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt temporär für zwei Monate (Mai und Juni 2026).

KraftstoffSenkung Energiesteuer
Benzin (E10)−17,3 Cent/Liter
Diesel−16,7 Cent/Liter
LPG/Autogasproportional

Kommt das wirklich an der Zapfsäule an?

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie hat zugesagt, die Steuersenkung vollständig weiterzugeben. Allerdings: Andere Preisentwicklungen (Rohöl, Wechselkurse, Iran-Krise) können den Effekt teilweise ausgleichen.

Realistisches Einsparpotenzial für einen Durchschnittspendler:

  • Fahrzeug 50 Liter Tankvolumen, 2× pro Monat tanken
  • ~17 € weniger Tankkosten pro Monat

Befristung: Ende Juni 2026. Verlängerung abhängig von weiterer Energiepreisentwicklung.

Rechtlicher Rahmen

Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich Ende April, wirksam ab 1. Mai 2026.

2. Krisenbonus: Bundestag hat zugestimmt – Bundesrat am 8. Mai

Aktueller Stand (27. April 2026)

Der Bundestag hat am 24. April dem Gesetz zur steuerfreien Entlastungsprämie zugestimmt. Noch fehlt die Bundesrat-Zustimmung (geplant: 8. Mai 2026). Damit gilt:

SchrittStatusTermin
Koalitionsbeschluss✅ erledigt13. April
1./2./3. Lesung Bundestag✅ erledigtKW 16–17
Sondersitzung Bundesrat⏳ ausstehend8. Mai 2026
Verkündung Bundesgesetzblattvoraussichtlich 9.–12. Mai
Auszahlung möglich abTag nach Verkündung
Auszahlung möglich bis30. Juni 2027

Die wichtigsten Fakten

  • Bis zu 1.000 € pro Arbeitnehmer, steuer- und sozialabgabenfrei
  • Zahlung freiwillig durch den Arbeitgeber
  • Auch Teilzahlungen möglich (z.B. 2× 500 €)
  • Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erfolgen (keine Entgeltumwandlung)
  • Laufzeit bis 30. Juni 2027 – damit auch in Tarifverhandlungen nutzbar

Wer zahlt schon?

ROSSMANN hat bereits angekündigt, die Prämie zu nutzen:

  • Vollzeitkräfte: 500 €
  • Teilzeit/Verkaufshilfen: 250 €

Gewerkschaften werden den Bonus voraussichtlich in laufende und kommende Tarifverhandlungen einbringen.

Was noch fehlt

Bisher liegt noch kein vollständiger Gesetzestext vor. Offen:

  • Genaue Anforderungen an die Lohnabrechnung-Dokumentation
  • Ob Sachleistungen (z.B. Tankgutscheine) eingeschlossen sind
  • Details zu Minijob-Arbeitgebern

Ausführlicher Artikel zum Krisenbonus

3. TVöD: +2,8 % mehr Gehalt ab 1. Mai

Wer profitiert

Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im öffentlichen Dienst Bund/Kommunen (TVöD) um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro pro Monat.

  • ~2,5 Millionen Beschäftigte betroffen
  • Betrifft: Kitas, Krankenhäuser, Verwaltungen, Entsorgungsbetriebe, Feuerwehren
  • Azubis: +75 Euro pauschal
  • Bundesbeamte: erhalten zeitgleich entsprechende Besoldungsanpassung

Einordnung

Das ist die zweite Stufe des TVöD-Tarifabschlusses 2025. Wer also schon die erste Stufe bekommen hat, freut sich jetzt über den nächsten Schritt.

Beispiel-Wirkung (TVöD EG 9a, Stufe 3, ca. 3.700 € brutto):

  • +2,8 % = +104 € brutto/Monat
  • Netto (Stkl. 1): ca. +60–65 €/Monat mehr

AOK-Mitarbeiter: +2,1 %

Ab 1. Mai 2026 erhalten die rund 63.000 Beschäftigten der AOK-Gemeinschaft 2,1 Prozent mehr Gehalt (Tarifabschluss bereits 2024 vereinbart). Azubis: +80 € pauschal.

4. E-Auto-Förderung: Portal startet im Mai

Was der Bundestag beschlossen hat

Wenige Tage vor dem 27. April hat der Bundestag eine neue Kaufprämie für Elektroautos beschlossen – rückwirkend ab Januar 2026 gültig. Im Mai soll das Förderportal des Bundeswirtschaftsministeriums online gehen.

Förderhöhe

Je nach Fahrzeugtyp, Familiensituation und Haushaltseinkommen:

SituationFörderhöhe
Standard1.500 – 3.000 €
Familien mit Kindernbis 5.000 €
Einkommensschwache Haushaltebis 6.000 €

Wer 2026 bereits ein E-Auto gekauft hat: Antrag rückwirkend möglich, sobald Portal online ist.

Hinweis: Kein direkter Gehaltseffekt, aber relevant für Pendler und Firmenwagenfahrer.

5. Weitere Mai-Änderungen im Überblick

Änderungab wannRelevanz
Spritpreisbremse1. MaiSehr hoch (alle Autofahrer)
TVöD +2,8 %1. MaiHoch (2,5 Mio. Beschäftigte)
AOK-Tarif +2,1 %1. MaiMittel (63.000 Beschäftigte)
Krisenbonus-Gesetz~8.–12. MaiSehr hoch (alle Arbeitnehmer)
E-Auto-Förderung PortalMaiMittel (E-Auto-Käufer)
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)bis 29. MaiGering (Hauseigentümer, langfristig)
Neugeborenenscreening erweitert15. MaiGering (Familien)

Fazit: Mai bringt spürbare Entlastung – für manche

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, profitiert doppelt: Gehaltserhöhung und bald Krisenbonus möglich. Wer privat viel Auto fährt, freut sich über günstigere Preise an der Zapfsäule.

Der größte Unsicherheitsfaktor bleibt der Krisenbonus: Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat (8. Mai), und dann entscheidet dein Arbeitgeber. Ohne aktives Nachfragen landen viele leer aus – so war es auch bei der Inflationsausgleichsprämie (IAP).

Tipps für den Mai:

  1. Tanken: Jetzt vergleichen – Preisunterschiede zwischen Tankstellen können weiter erheblich sein
  2. Krisenbonus ansprechen: Nach dem 8. Mai beim Arbeitgeber oder Betriebsrat nachfragen
  3. Steuererklärung: Noch 65 Tage bis 31. Juli – jetzt anfangen

Mehr lesen: Krisenbonus im Detail | Netto 2026: Wer gewinnt, wer verliert | Brutto-Netto-Rechner

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