Die wichtigsten Fakten in Kürze
| Detail | Wert |
|---|---|
| Rentenerhöhung | +4,24 % (Ost und West gleich) |
| Wirksam ab | 1. Juli 2026 |
| Aktueller Rentenwert alt → neu | 40,79 € → 42,52 € |
| Begünstigte | rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner |
| Status Bundeskabinett | ✅ beschlossen (29. April 2026) |
| Status Bundesrat | ⏳ Zustimmung steht noch aus |
Worum geht es?
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit steigen die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent – einheitlich in alten und neuen Bundesländern.
Es ist die vierte Rentenerhöhung über 4 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Hauptursache ist die anhaltend gute Lohnentwicklung der letzten Tarifrunden, die nach gesetzlicher Formel in die Rentenanpassung einfließt.
„Die gute Lohnentwicklung führt erneut zu einer spürbaren Rentenanpassung.”
– Bärbel Bas (SPD), Bundesarbeitsministerin
Beispielrechnungen: So viel kommt mehr aufs Konto
Die Erhöhung gilt brutto. Wie viel netto ankommt, hängt von Steuer und Krankenkassenbeitrag ab.
Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst)
| Position | Vor 1.7.2026 | Ab 1.7.2026 | Mehr / Monat |
|---|---|---|---|
| Brutto-Standardrente | 1.835,55 € | 1.913,40 € | +77,85 € |
| Brutto-Jahressteigerung | – | – | +934,20 € |
Weitere Beispiele
| Bisherige Brutto-Rente | Neue Brutto-Rente | Mehr / Monat |
|---|---|---|
| 1.000 € | 1.042,40 € | +42,40 € |
| 1.500 € | 1.563,60 € | +63,60 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | +84,80 € |
| 2.500 € | 2.606,00 € | +106,00 € |
Was musst du tun? Nichts.
Die Erhöhung erfolgt automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung passt die Zahlbeträge ab Juli an. Eine Rentenanpassungsmitteilung wird im Laufe des Sommers per Post zugestellt.
Wichtig: Steuerfolgen nicht unterschätzen
Die Rentenerhöhung kann Steuerpflicht auslösen, gerade bei Renten knapp unterhalb der Steuerschwelle.
Wann wird’s relevant?
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro (Single)
- Renten-Besteuerungsanteil 2026: 84 % (für Neurentner ab 2026)
- Faustregel: Brutto-Rente ab ~ 1.450 € / Monat (Single, ohne weitere Einkünfte) → erste Steuerpflicht möglich
Wer 2025 noch knapp unter der Steuerpflicht lag, kann durch die +4,24 % im Sommer 2026 erstmals steuerpflichtig werden. Das passiert nicht sofort spürbar – aber spätestens bei der Steuererklärung für 2026 (Abgabe in 2027) zeigt sich der Effekt.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Pflichtveranlagung ab Jahres-Brutto-Renteneinkünften über dem Grundfreibetrag (abzüglich Pauschalen, Sonderausgaben etc.)
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung prüfen, falls bisher keine Pflicht bestand
- Im Zweifel: kurzer Test mit dem Brutto-Netto-Rechner oder Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein
Krankenkassenbeitrag: Erhöhung wird mit angepasst
Auch der Krankenkassenbeitrag aus der Rente (KVdR) wird automatisch auf den höheren Rentenwert berechnet. Bei einem Beitragssatz von ca. 16,4 % (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) und Pflegeversicherung verbleibt grob:
- Brutto +4,24 % → Netto-Plus ca. +3,3 % (vor Steuer)
- Bei zusätzlicher Steuerpflicht weniger
Bundesrat als letzter Schritt
Die Rentenwertbestimmungsverordnung muss vom Bundesrat bestätigt werden. Der nächste reguläre Termin ist die 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 – also kommenden Freitag. Eine Ablehnung gilt als äußerst unwahrscheinlich, weil:
- Die Berechnung gesetzlich vorgegeben ist (§ 68 SGB VI)
- Die Länder daran nichts ändern können
- Eine Ablehnung politisch kaum vermittelbar wäre
Anders als beim umstrittenen Krisenbonus, der ebenfalls am 8. Mai verhandelt wird, gilt die Rentenanpassung als Routine-Vorgang.
Ausblick: Wie geht es 2027 weiter?
Die Rentenformel ist bis 2031 gesetzlich abgesichert. Für 2027 wird – Stand heute – eine Erhöhung in der Größenordnung von +3,5 bis +4,0 % erwartet, abhängig von der Lohnentwicklung 2026 (TVöD-Tarifabschluss, IG-Metall, Chemie).
Die geplante Einkommensteuerreform 2027 (siehe Klingbeils Reformpläne) könnte zudem den Grundfreibetrag anheben – das würde Rentnern mit Einkünften knapp über der Schwelle helfen.
Unsere Einschätzung
+4,24 % sind eine starke Anpassung, die deutlich über der aktuellen Inflation von 2,9 % liegt. Real bleibt also Kaufkraftgewinn – ein seltenes Bild der letzten Jahre.
Der wichtigste Tipp: Wer eine Rente knapp unter der Steuerpflicht hat, sollte sich nach Erhalt der Anpassungsmitteilung den eigenen Status prüfen lassen. Sonst droht spätestens 2027 eine unerwartete Nachzahlung.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Bundesarbeitsministerium (BMAS), Bundesregierung, Tagesschau.
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