Was passiert mit der März-Rente?
Zum 1. Januar 2026 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben – im Schnitt auf rund 2,9 % (vorher ca. 2,5 %). Arbeitnehmer spüren das bereits seit Januar auf ihrer Gehaltsabrechnung.
Für Rentner gilt eine Besonderheit: Die Rentenversicherung passt den Krankenversicherungsabzug erst mit zwei Monaten Verzögerung an. Die höheren Beiträge wirken sich daher erst ab der Rentenzahlung im März aus.
Das Ergebnis: Die Bruttorente bleibt gleich, aber die Netto-Auszahlung sinkt.
Wie viel weniger Rente gibt es?
Der Zusatzbeitrag wird zwischen Rentner und Rentenversicherung hälftig geteilt. Bei einem Anstieg um 0,4 Prozentpunkte trägt der Rentner also 0,2 Prozentpunkte mehr.
| Bruttorente | Mehrbelastung pro Monat | Weniger Netto pro Jahr |
|---|---|---|
| 1.000 € | ca. 2,00 € | ca. 24 € |
| 1.500 € | ca. 3,00 € | ca. 36 € |
| 2.000 € | ca. 4,00 € | ca. 48 € |
| 2.500 € | ca. 5,00 € | ca. 60 € |
Die konkreten Beträge hängen vom individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab. Manche Kassen haben stärker erhöht als andere.
Warum erst ab März?
Der Grund liegt im Verfahren: Die Deutsche Rentenversicherung erhält die neuen Beitragssätze der Krankenkassen und muss diese technisch verarbeiten. § 255 SGB V sieht vor, dass Beitragsänderungen bei der Rente erst mit einer Verzögerung von zwei Monaten wirksam werden.
- Januar und Februar: Noch alter Zusatzbeitrag
- Ab März: Neuer, höherer Zusatzbeitrag wird einbehalten
Für Arbeitnehmer gibt es diese Verzögerung nicht – sie zahlen den neuen Beitrag bereits seit Januar.
Kassenwechsel als Option
Rentner haben – genau wie Arbeitnehmer – das Recht auf freie Kassenwahl. Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann sich lohnen:
Beispiel: Bei einer Bruttorente von 1.500 € und einem Unterschied von 0,5 Prozentpunkten beim Zusatzbeitrag spart ein Kassenwechsel rund 45 € pro Jahr.
Was Sie beim Wechsel beachten sollten:
- Kündigungsfrist: Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden
- Bindungsfrist: Nach einem Wechsel sind Sie mindestens 12 Monate an die neue Kasse gebunden (Ausnahme: die Kasse erhöht den Zusatzbeitrag)
- Leistungsvergleich: Neben dem Beitrag auch Zusatzleistungen vergleichen (Zahnreinigung, Osteopathie, Bonusprogramme)
- Pflichtversicherte Rentner: Die Rentenversicherung leitet den Wechsel automatisch weiter – Sie müssen nur bei der neuen Kasse den Antrag stellen
Rentenerhöhung im Juli gleicht es teilweise aus
Die gute Nachricht: Im Juli 2026 steht die jährliche Rentenanpassung an. Offiziell bestätigt ist eine Erhöhung um 4,24 % – mehr als ursprünglich erwartet.
| Bruttorente | Erhöhung ab Juli (ca.) | Abzgl. KV-Mehrbelastung |
|---|---|---|
| 1.000 € | +42 €/Monat | +40 €/Monat netto |
| 1.500 € | +64 €/Monat | +61 €/Monat netto |
| 2.000 € | +85 €/Monat | +81 €/Monat netto |
Die Rentenerhöhung übersteigt die KV-Mehrbelastung deutlich – allerdings erst ab Juli. Von März bis Juni bleibt es beim geringeren Netto.
Was Rentner jetzt tun sollten
- Rentenmitteilung prüfen: Die Deutsche Rentenversicherung informiert über den neuen Zahlbetrag. Auf dem Kontoauszug sollte der neue Abzug ersichtlich sein.
- Zusatzbeitrag der eigenen Kasse prüfen: Hat Ihre Krankenkasse erhöht? Die Information finden Sie auf der Website Ihrer Kasse oder im Schreiben zum Jahreswechsel.
- Kassenwechsel prüfen: Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge – ein Wechsel kann sich gerade bei höheren Renten lohnen.
- Aktivrente nutzen: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann 2026 bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Fazit
Die höheren Krankenkassen-Zusatzbeiträge treffen Rentner mit Verspätung – aber ab März ist es so weit. Die Netto-Rente sinkt, auch wenn die Bruttorente unverändert bleibt. Wer aktiv wird, kann durch einen Kassenwechsel gegensteuern. Und spätestens ab Juli bringt die Rentenanpassung von voraussichtlich 3,73 % wieder deutlich mehr Geld aufs Konto.
Mehr dazu: Brutto-Netto-Rechner | Sozialabgaben erklärt | Krankengeld: Rechte & Höhe