Sozialversicherung
beschlossen
GKV‑Reform beschlossen: Zuzahlungen +50 %, höhere Bemessungsgrenze, weniger Zuschuss beim Zahnersatz
Bundestag und Bundesrat haben die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Zuzahlungen steigen einmalig um 50 %, die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 € pro Monat angehoben, die Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken um 10 %. Härtefallgrenzen bleiben bestehen.